Allgemeine Geschäftbedingungen AGB

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma KNECHT GmbH Gewächshaus-Einrichtungen Linear Elemente, Metzingen

§ 1 Geltungsbereich; Vertragsgegenstand

  1. Diese Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungensind für alle, auch künftige Geschäfte zwischen uns und dem Kunden rechtsverbindlich, auch ohne ausdrückliche Erwähnung im Einzelfall.
  2. Nebenabreden oder Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  3. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden unsere Leistung vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss; Angebotsunterlagen

Eine Bestellung des Kunden bei uns stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe.

§ 3 Gefahrübergang, Einbau

  1. Wir liefern stets ab Werk Metzingen (EXW Metzingen Incoterms 2010) Der Versand des Vertragsgegenstands erfolgt damit grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
  2. Bei Selbstabholung hat der Kunde selber zu laden und zu prüfen, ob die Kaufgegenstände einwandfrei geladen sind. Für Schäden, die auf Lademängel zurückzuführen sind, trifft uns keine Haftung.
  3. Organisieren wir ausnahmsweise in Absprache mit dem Kunden den Transport, so erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden und ändert nichts am Gefahrübergang ab Werk. Die Lieferung erfolgt dann an die vereinbarte Stelle; bei geänderter Anweisung zum Lieferort trägt der Kunde die Mehrkosten.
  4. Bei Lieferung an Baustellen bedeute dies Anlieferung ohne Abladen. Es werden für Schwerlastkraftwagen befahrbare Anfuhrwege vorausgesetzt, deren Bereitstellung Sache des Kunden ist. Falls die Abladestelle nicht diesen Anforderungen entspricht, gehen Schäden und Abladeverzögerungen zu Lasten des Kunden. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für dadurch verursachte Schäden. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich nach Eintreffen auf der Baustelle anzunehmen und zu prüfen. Der Einbau, die Verlegung und die Montage gelieferter Materialien, Teile oder Elemente werden gesondert berechnet. Übernehmen wir auch den Einbau, die Verlegung oder die Montage gelieferter Materialien oder Elemente, so ist der Kunde zur Abnahme dieser Leistung verpflichtet. Außerdem hat er unverzüglich unseren Monteuren die Beendigung der Montage zu bestätigen und ein Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen. Leistungen des Kunden oder Dritter, die für unsere Leistungen Voraussetzung sind, müssen planmäßig, rechtzeitig und so ausgeführt sein, dass bei Montagebeginn unsererseits keine Mehrleistungen und Wartezeiten für uns entstehen. Mehrleistungen und/oder Wartezeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Strom, Wasser, sowie laut Einzelvertrag vereinbarte Hilfskräfte sind vom Kunden auf dessen Kosten zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Lieferzeit, Verzug; Unmöglichkeit

  1. Von uns angegebene Lieferzeiten beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die
    Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Werk oder Lager verlassen hat. Fristen verlängern sich in Fällen von Streik und höherer Gewalt um die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
  2. Im Falle des Leistungsverzugs unserer Vorlieferanten oder im Fall einer von ihnen zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung oder Leistungsverzug oder Unmöglichkeit unsererseits sind Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, die genannten Leistungsstörungen bei unseren Vorlieferanten oder bei uns beruhten auf Vorsatz odergrober Fahrlässigkeit unsererseits, eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten.


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlungsfällig. Zahlungsziele und Skonti bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung. Skontierfähig ist nur der Nettowarenwert ohne Frachtkosten.
  2. Ein geänderter Mehrwertsteuersatz ist ab in Kraft treten des Gesetzes wirksam.
  3. Für die Folgen von Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Aufrechnungsansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn seine Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen und jedenfalls nur dann, wenn seine Ansprüche, wegen der er ein Zurückbehaltungsrecht ausübt, rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 6 Haftung für Mängel

  1. Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neulieferung. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder wenn zwei Nacherfüllungsversuche unsererseits objektiv fehlgeschlagen sind, kann Lunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
  2. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.

§ 7 Haftung für Schäden

  1. Unsere Haftung für andere vertragliche Pflichtverletzungen als Leistungsverzug sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit , Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
  2. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche, innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
    Dies gilt nicht für Schäden aufgrund Verzuges mit der Beseitigung eines Mangels des Vertragsgegenstandes. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Vertragsgegenständen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
  2. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile mit einem Grundstück/Gebäude des Bestellers/Käufers verbunden, so tritt
    der Auftraggeber schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen
    in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.

§ 9 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber/Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 10 Rechtswahl; Gerichtsstand

  1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem
    Sondervermögen und bei Verträgen mit Unternehmen/Personen außerhalb Deutschlands das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Als Ausnahme hierzu sind wir auch berechtigt, den Käufer/Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

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